Beschulungsarten

Die folgenden Arten der Beschulung sind prinzipiell möglich und werden unten detaillierter beschrieben:

Hinweis: Die Reihenfolge der verschiedenen Beschulungsarten stellt keine Wertung dar. Die „richtige“ Wahl ist höchst individuell für jedes Kind.

Umfassende Informationen finden sich auch im Leitfaden des Staatlichen Schulamts Mannheim.

Regelschule ohne Inklusionsplatz

Manche Erziehungsberechtigte entscheiden sich – auch bei Anspruch auf einen Inklusionsplatz – das Kind als Regelkind auf die Sprengelschule2 zu schicken. Dies eignet sich gut, wenn das Kind mit Freund*innen in dieselbe Klassen gehen und somit in einem bekannten sozialen Umfeld bleiben wird. Jedoch müssen Erziehungsberechtigte und andere Bezugspersonen ggf. Aufgaben übernehmen, die ansonsten Schulbegleitung und / oder Therapeut*innen übernehmen würden.

Kinder, bei denen ein besonderer Förderbedarf festgestellt wurde, können jedoch einen Nachteilsausgleich und weitere Förderung erhalten.

Regelschule mit Einzelinklusionsplatz

Regelschule mit Gruppeninklusionsplatz

KOF-Klasse

KOF – Kooperative Organisationsform – bedeutet, dass das Kind zwar einen Teil des Unterricht einer Regelschule besucht, jedoch ein*e Schüler*in eines SBBZ ist.

Klasse im SBBZ


  1. Kooperative Organisationsform ↩︎

  2. Die Schule, die aufgrund des Wohnort des Kindes für das Kind zuständig ist. Wohnortnah. ↩︎