Beschulungsarten
Die folgenden Arten der Beschulung sind prinzipiell möglich und werden unten detaillierter beschrieben:
- Regelschule (Grundschule vor Ort) ohne Inklusionsplatz
- Regelschule (Grundschule im Stadtgebiet) mit Einzelinklusionsplatz
- Regelschule (Grundschule im Stadtgebiet) mit Gruppeninklusionsplatz
- KOF1-Klasse: Das Kind besucht eine Regelklasse einer Grundschule im Stadtgebiet, ist aber formell Schüler*in eines SBBZ
- Klasse im Stammhaus des SBBZ
Hinweis: Die Reihenfolge der verschiedenen Beschulungsarten stellt keine Wertung dar. Die „richtige“ Wahl ist höchst individuell für jedes Kind.
Umfassende Informationen finden sich auch im Leitfaden des Staatlichen Schulamts Mannheim.
Regelschule ohne Inklusionsplatz
Manche Erziehungsberechtigte entscheiden sich – auch bei Anspruch auf einen Inklusionsplatz – das Kind als Regelkind auf die Sprengelschule2 zu schicken. Dies eignet sich gut, wenn das Kind mit Freund*innen in dieselbe Klassen gehen und somit in einem bekannten sozialen Umfeld bleiben wird. Jedoch müssen Erziehungsberechtigte und andere Bezugspersonen ggf. Aufgaben übernehmen, die ansonsten Schulbegleitung und / oder Therapeut*innen übernehmen würden.
Kinder, bei denen ein besonderer Förderbedarf festgestellt wurde, können jedoch einen Nachteilsausgleich und weitere Förderung erhalten.
Regelschule mit Einzelinklusionsplatz
- Das Kind besucht eine Regelschule und wird durch sonderpädagogisches Fachpersonal zeitweise unterstützt.
- Die Begleitperson steht nicht durchgängig zur Verfügung, sondern nur ein paar Stunden pro Woche.
- Eine Beschulung an der Sprengelschule kann nicht zugesichert werden.
- Das Staatliche Schulamt bestimmt eine Schule, die das Kind besuchen wird.
- Die Erziehungsberechtigten können durch Eigeninitiative eine Schule finden, die das Kind aufnehmen möchte. Dies wird, falls möglich, vom Staatlichen Schulamt berücksichtigt.
- Das Kind folgt dem normalen Lehrplan der Regelschule oder dem Lehrplan des Förderschwerpunkts. Dies wird individuell festgelegt.
- Siehe auch: Infobroschüre des Staatlichen Schulamts Mannheim
Regelschule mit Gruppeninklusionsplatz
- Das Kind besucht eine Regelschule und wird durch sonderpädagogisches Fachpersonal zeitweise unterstützt.
- Die Begleitperson steht nicht durchgängig zur Verfügung, sondern nur ein paar Stunden pro Woche.
- Das Kind besucht in einer Gruppe mit weiteren vier bis fünf Inklusionskindern dieselbe Schulklasse.
- Eine Beschulung an der Sprengelschule kann nicht zugesichert werden.
- Das Staatliche Schulamt bestimmt eine Schule, die das Kind besuchen wird.
- Die Erziehungsberechtigten können durch Eigeninitiative weitere Inklusionskinder und eine Schule finden, die die Kinder aufnehmen möchte. Dies wird, falls möglich, vom Staatlichen Schulamt berücksichtigt.
- Das Kind folgt dem normalen Lehrplan der Regelschule oder dem Lehrplan des Förderschwerpunkts. Dies wird individuell festgelegt.
- Siehe auch: Infobroschüre des Staatlichen Schulamts Mannheim
KOF-Klasse
KOF – Kooperative Organisationsform – bedeutet, dass das Kind zwar einen Teil des Unterricht einer Regelschule besucht, jedoch ein*e Schüler*in eines SBBZ ist.
- Das Kind besucht – als Schüler*in eines SBBZ – eine Regelschule und wird durch zusätzliches Personal während des Unterrichts unterstützt.
- In einer KOF-Klasse sind – neben den Regelkindern der Schulklasse – bis zu acht Schüler*innen eines SBBZ mit Förderbedarf.
- Während des Unterrichts sind die „normale“ Lehrkraft der Klasse als auch ein bis zwei weitere Personen verfügbar.
- Es gibt zusätzliche Räume, in die bei Bedarf die zustätzlichen Betreuungskräfte mit Förderbedarfskindern ausweichen können.
- Nicht alle Fächer und Unterrichtsstunden finden gemeinsam (Regel- und SBBZ-Kinder) gemeinsam statt. Dies hängt von der Kooperationsvereinbarung zwischen SBBZ und Regelschule ab.
- Das Kind ist Schüler*in des SBBZ. Es erhält Zeugnisse und Abschlüsse vom SBBZ.
- Die Schulen, die das Kind besuchen kann, hängen davon ab, mit welchen Grundschulen ein SBBZ kooperiert.
- Das Kind folgt dem Lehrplan des Förderschwerpunkts des SBBZ, z. B. Kment oder Gent.
Klasse im SBBZ
- Das Kind besucht eine kleine Klasse im SBBZ.
- Die genaue Klassengröße hängt von SBBZ und Jahrgang ab.
- Das Kind folgt dem Lehrplan des Förderschwerpunkts des SBBZ, z. B. Kment oder Gent.