Häufig gestellte Fragen

Hier findest du häufig gestellte Fragen und kurze Antworten dazu. In den Antworten verweisen wir nach Möglichkeit auf weiterführende Ressourcen.

Wichtig: Die Fragen und Antworten sind nicht umfassend. Wende dich gerne über die E-Mail-Adresse kontakt [ät] ag-inklusion-heidelberg.de an uns oder komm zu einem unserer Treffen, um ich umfassender mit uns auszutauschen.

Feststellung der Behinderung / Beratung

Welche Unterstützung gibt es?

Schule

Welche Arten der Beschulung gibt es?

Detailiertere Informationen finden Sie auf unserer Seite über Beschulungsarten. Hier ist eine kurze Übersicht:

Was ist eine Sprengelschule?

Jede Grundschule ist für einen bestimmten Bezirk (Schulsprengel5) eines Ortes zuständig. Wohnt ein Kind innerhalb dieses Bezirks, ist die jeweilige Schule standardmäßig die Anlaufstelle für alle schulischen Themen des Kindes. Das heißt, das Kind wird auf Sprengelschule eingeschult, wenn die Erziehungsberechtigten nicht explizit einen Antrag stellen, dass das Kind auf einer anderen Schule eingeschult werden soll.

Weiterhin laufen Anträge an das Staatliche Schulamt standardmäßig über die Sprengelschule.

Was ist ein SBBZ?

SBBZ steht für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum6. Im Grunde genommen handelt es sich hierbei um eine Schule mit einem bestimmten Förderschwerpunkt.

Welche Förderschwerpunkte gibt es?

Es gibt die folgenden Förderschwerpunkte7:

Wie kommt mein Kind an einen Inklusionsplatz in einer Schule?

Damit ein Kind einen Inklusionsplatz bekommt, muss ein spezieller Förderbedarf festgestellt werden. Durch dieses Verfahren entscheidet sich der Förderschwerpunkt des Kindes.

Wenn sich die Erziehungsberechtigten eines Kindes für Folgendes entscheiden, legt der Förderschwerpunkt auch fest, an welches SBBZ sich die Erziehungsberechtigten wenden müssen:

Wie kann ich mein Kind rückstellen lassen, damit es ein Jahr später in die Schule gehen kann?

Am Tag der Schulanmeldung an der Sprengelschule kann ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dieser Anmeldetag ist meist im Februar oder März eines Jahres – das hängt jedoch von der jeweiligen Grundschule ab. Die Schulleitung der Grundschule entscheidet dann darüber, ob der Antrag genehmigt wird.

Für den Antrag sollten am Schulanmeldetag möglichst Unterlagen mitgebracht werden, die den Antrag unterstützen. Eine Kontaktaufnahme bezüglich der Rückstellung vor dem Anmeldetermin hilft, frühzeitig notwendige Informationen bereitzustellen.