Häufig gestellte Fragen
Hier findest du häufig gestellte Fragen und kurze Antworten dazu. In den Antworten verweisen wir nach Möglichkeit auf weiterführende Ressourcen.
Wichtig: Die Fragen und Antworten sind nicht umfassend. Wende dich gerne über die E-Mail-Adresse kontakt [ät] ag-inklusion-heidelberg.de an uns oder komm zu einem unserer Treffen, um ich umfassender mit uns auszutauschen.
Feststellung der Behinderung / Beratung
Welche Unterstützung gibt es?
- Das SPZ (Sozialpädriatrisches Zentrum an der Uniklinik Heidelberg) bietet einen einzigen Anlaufpunkt für die Diagnostik. Je nach Art der (vermuteten) Behinderung eines Kindes werden die entsprechenden Fachpersonen einbezogen. Außerdem kann ggf. bei der Antragsstellung für einen Schwerbehindertenausweis unterstützt werden. Untersuchungen werden regelmäßig durchgeführt. Die Berichte des SPZ sind wichtige Dokumente für z. B. Pflegegeld, Schwerbehindertenausweis, andere Förderungen und inklusive Kita- und Schulangebote.
- Pflegegeld1: Wenn aufgrund von Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen eines Kindes zeitliche oder finanzielle Aufwände für die Pflege des Kindes bestehen, kann ein Pflegegrad2 festgestellt werden. Der Antrag lohnt sich oft schon, auch wenn die Erziehungsberechtigten selbst den Pflegeaufwand als gering ansehen, d.h. das Kind muss nicht bettlägrig sein oder im Rollstuhl sitzen. Er wird über die Pflegekasse (gehört zur Krankenkasse) gestellt. Zur Feststellung des Pflegegrads wird durch den Medizinischen Dienst ein Gutachten erstellt. Der Grad legt dann die Höhe des Pflegegeldes fest. In regelmäßigen Abständen, abhängig vom Pflegegrad, müssen Pflegeberatungen durchgeführt werden.
- Schwerbehindertenausweis: Auch hier lohnt sich der Antrag selbst bei Einschränkungen, die von den Eltern als gar nicht so groß wahrgenommen werden. Der Ausweis wird beim Sozialamt beantragt (das SPZ kann hier ggf. unterstützen). Durch den Schwerbehindertenausweis ergeben sich nicht nur, abhängig vom Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen3, gewisse Vereinfachungen, z. B. die Nutzung von Behindertenparkplätzen, kostenlose Mitnahme von Begleitpersonen im ÖPNV. Auch bei der Einkommenssteuererklärung ergibt sich typischerweise eine Steuererleichterung
Schule
Welche Arten der Beschulung gibt es?
Detailiertere Informationen finden Sie auf unserer Seite über Beschulungsarten. Hier ist eine kurze Übersicht:
- Regelschule (Grundschule vor Ort) ohne Inklusionsplatz
- Regelschule (Grundschule im Stadtgebiet) mit Einzelinklusionsplatz
- Regelschule (Grundschule im Stadtgebiet) mit Gruppeninklusionsplatz
- KOF4-Klasse: Das Kind besucht eine Regelklasse einer Grundschule im Stadtgebiet, ist aber formell Schüler*in eines SBBZ
- Klasse im Stammhaus des SBBZ
Was ist eine Sprengelschule?
Jede Grundschule ist für einen bestimmten Bezirk (Schulsprengel5) eines Ortes zuständig. Wohnt ein Kind innerhalb dieses Bezirks, ist die jeweilige Schule standardmäßig die Anlaufstelle für alle schulischen Themen des Kindes. Das heißt, das Kind wird auf Sprengelschule eingeschult, wenn die Erziehungsberechtigten nicht explizit einen Antrag stellen, dass das Kind auf einer anderen Schule eingeschult werden soll.
Weiterhin laufen Anträge an das Staatliche Schulamt standardmäßig über die Sprengelschule.
Was ist ein SBBZ?
SBBZ steht für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum6. Im Grunde genommen handelt es sich hierbei um eine Schule mit einem bestimmten Förderschwerpunkt.
Welche Förderschwerpunkte gibt es?
Es gibt die folgenden Förderschwerpunkte7:
- Körperliche und motorische Entwicklung (Kment)
- Geistige Entwicklung (Gent)
- Lernen
- Hören
- Sehen
- Sprache
- Emotionale und soziale Entwicklung
Wie kommt mein Kind an einen Inklusionsplatz in einer Schule?
Damit ein Kind einen Inklusionsplatz bekommt, muss ein spezieller Förderbedarf festgestellt werden. Durch dieses Verfahren entscheidet sich der Förderschwerpunkt des Kindes.
Wenn sich die Erziehungsberechtigten eines Kindes für Folgendes entscheiden, legt der Förderschwerpunkt auch fest, an welches SBBZ sich die Erziehungsberechtigten wenden müssen:
- Unterricht des Kindes in einer Klasse in einem SBBZ
- Unterricht in einer KOF4-Klasse
Wie kann ich mein Kind rückstellen lassen, damit es ein Jahr später in die Schule gehen kann?
Am Tag der Schulanmeldung an der Sprengelschule kann ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dieser Anmeldetag ist meist im Februar oder März eines Jahres – das hängt jedoch von der jeweiligen Grundschule ab. Die Schulleitung der Grundschule entscheidet dann darüber, ob der Antrag genehmigt wird.
Für den Antrag sollten am Schulanmeldetag möglichst Unterlagen mitgebracht werden, die den Antrag unterstützen. Eine Kontaktaufnahme bezüglich der Rückstellung vor dem Anmeldetermin hilft, frühzeitig notwendige Informationen bereitzustellen.
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegeversicherung_(Deutschland)#Pflegegeld ↩︎
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegebed%C3%BCrftigkeit ↩︎
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Grad_der_Behinderung ↩︎
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Schulsprengel ↩︎
Siehe auch: https://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/10164572 ↩︎
Siehe auch: https://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/10164496 ↩︎