Feststellung des Förderbedarfs
Damit ein Kind ein SBBZ, eine KOF-Klasse oder als Inklusionskind eine Regelschule besuchen kann, muss zunächst der Förderbedarf festgestellt werden.
Damit der Förderbedarf eines Kindes festgestellt wird, muss ein nicht sehr intuitives Verfahren durchlaufen werden. (Das Verfahren ist auch auf der Webseite des Staatlichen Schulamts Mannheim beschrieben.)
Im Folgenden sind die wichtigsten Schritte aufgeführt.
Antrag der Erziehungsberechtigten zur Durchführung des Verfahrens zur Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
Das entsprechende Formular ist auf der oben genannten Webseite des Staatlichen Schulamts zu finden, wird aber ggf. von der Kita des Kindes teilweise ausgefüllt an die Eltern gegeben.
Das Formular muss bis ungefähr Ende Oktober eines Jahres bei der Sprengelschule1 durch die Erziehungsberechtigten eingereicht werden. Die genauen Fristen kann man bei der Schule anfragen. Allgemein gilt aber: je früher desto besser.
Damit das Schulamt im Laufe des Verfahrens einen guten Einblick in die Situation des Kindes bekommt, ist eine Mitarbeit der Eltern (und der Kita) gewünscht und vorteilhaft.
Pädagogischer Bericht
Nachdem der Antrag bei der Schule eingereicht wurde, setzt sich eine Lehrkraft der Grundschule mit der Kita in Verbindung und schreibt einen pädagogischen Bericht über das Kind.
Zusammen mit dem Antrag wird der Bericht ans Staatliche Schulamt weitergeleitet. Im Idealfall passiert das zeitnah im November eines Jahres.
Sonderpädagogisches Gutachten
Das Schulamt sichtet Antrag und pädagogischen Bericht und versucht abzuschätzen, welches SBBZ geeignet ist, ein sonderpädagogisches Gutachten über das Kind zu verfassen. Wenn bspw. ein Förderbedarf in körperlicher und motorischer Entwicklung (Kment) absehbar ist, wird eine Lehrkraft eines SBBZ mit Schwerpunkt Kment beauftragt.
Im Idealfall meldet sich der*die Gutachter*in zeitnah bei den Eltern des Kindes und vereinbart einen Termin für eine Begutachtung in einem natürlichen Umfeld, z. B. zuhause oder in der Kita. Im Idealfall wird auch mit Betreuer*innen der Kita des Kindes gesprochen. Jedoch ist es dem*der Gutachter*in überlassen, in welcher Form die Begutachtung erfolgt.
Das Gutachten wird ebenfalls ans Staatliche Schulamt geschickt.
Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
Anhand des vorliegenden Berichte, Gutachten etc. entscheidet das Staatliche Schulamt irgendwann über den Antrag. Eine verbindliche Frist existiert nicht.
Beratung
Nach der Feststellung des Anspruchs soll sich zeitnah eine Person des Staatlichen Schulamts bei den Eltern melden, um über die möglichen Beschulungsarten zu informieren.
Schulanmeldung
Auch wenn ein Förderbedarf festgestellt wurde, müssen die Erziehungsberechtigten und das Kind am Schulanmeldetag der Sprengelschule erscheinen.
Die Schule, die aufgrund des Wohnort des Kindes für das Kind zuständig ist. Wohnortnah. ↩︎